freerideschule.de - by Sport65...
Freeridereisen und Skireisen, seit 1989!

Basis Camps für Einsteiger, Advanced Camps für Fortgeschrittene und Expert Camps für Freaks!
Reine Boardercamps für Snowboarder!
Bequeme, umwelfreundliche Busanreise, Halbpension, staatliche Bergführer, Testmaterial,...
Alles inklusive bei Top Preis-Leistung!

  • Jedes Wochenende in Top-Gebiete der Alpen!
  • Ab 6 Personen: jeder Termin/Ziel möglich!
    Bitte anfragen!
  • Saison 2010-11! Jetzt buchen!
    Disentis, Gressoney, Zermatt, St.Moritz,...
  • powderhaus.de, der Freerideshop...
    mit fachmännischer Beratung von Sport65!

    Big boys need big toys!
    Ski, Bindungen, Felle,... Sonderangebote!

  • SCOTT P4, Schnäppchen!
    181cm, Twin Tip! Nur 299.- statt 550.- Euro!
    scott_p4_1.jpg
  • G3 El Hombre, SALE: 449.- statt 599.- Euro!
    105mm Freeride Performance aus Canada!
    g3_elhombre0910.jpg
  • Dynastar Legend Big Dump
    Jetzt zum AUSLAUFPREIS 499.- Euro!
    dynastar_bigdump_1.jpg
  • Du hast Fragen?
    Wir die Antworten!
    Unsere Hotline für Dich:
    +49 (6201) 18 59 51

    Wie gut muss ich fahren? Wie groß sind die Gruppen? Was erwartet mich?

    hotline_freerideWir freuen uns auf Deinen Anruf, Deinen Besuch in unserem Laden oder in unserem  Webshop.

    Karin, Jürgen, Holger & das Sport65 Team

    Startseite >> AGB
    AGB

    freerideschule.de ein Projekt der:

    Sport 65 sportswear & reisen oHG

    Es gelten deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sie ist Vertragspartner.

    AGB's bei Sport65 Reisen (Reisebedingungen) pdf_icon.gif Download...

    AGB's im Online Shop pdf_icon.gif Download...

     

    Allgemeine Reisebedingungen für Buchungen
    über den Sport65 Online-Reisekatalog

    1. Geltungsbereich, Identifikation
    Die nachfolgenden Allgemeinen Reisebedingungen gelten ausschließlich für die Buchung von Reisen über das Sport65-Internetangebot. Für die Bestellung von Waren über unseren Sport65-powderhaus Online-Katalog gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen . Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn die Sport65 sportswear&reisen oHG diesen ausdrücklich zugestimmt hat.

    Vertragspartner bei der Buchung von Reisen über unseren Sport65 Online-Reisekatalog wird die Sport 65 sportswear&reisen oHG, Bahnhofstr. 12, D-69469 Weinheim, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter der Registernummer HRA 431192, vertreten durch die Gesellschafter Jürgen Sattler und Holger Dörsam.

    2. Zustandekommen des Vertrages, Reisebestätigung
    Die Inhalte unseres Sport65 Online-Reisekatalog es sind lediglich die Aufforderung zur Abgabe von Angeboten. Erst Ihre Buchung stellt ein an uns gerichtetes Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages dar. Eine etwaige Bestätigung Ihrer Buchung stellt nicht die Annahme Ihres Angebots dar. Der Reisevertrag kommt erst zu Stande, wenn wir Ihr Angebot ausdrücklich annehmen oder Ihnen eine Urkunde über den Reisevertrag (Reisebestätigung) zur Verfügung stellen.
    Die Reisebestätigung werden wir Ihnen gemäß § 651 a Abs. 3 BGB bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss zukommen lassen. Diese Verpflichtung besteht jedoch gemäß § 6 Abs. 5 BGB-InfoV nicht, wenn Ihre Buchung weniger als sieben Werktage vor Reisebeginn abgegeben wird.

    3. Vertragsparteien, Haftung für Mitreisende
    Sollten Sie bei Ihrer Buchung weitere Reiseteilnehmer neben sich selbst angeben, kommt der Reisevertrag auch mit allen von Ihnen angegebenen Mitreisenden zustande. Für die Erfüllung von der Vertragspflichten durch die Mitreisenden haften Sie wie für eigene Vertragspflichten, wenn Sie eine hierauf gerichtete ausdrückliche oder gesonderte Erklärung abgegeben haben.

    4. Reisepreis, Fälligkeit, Zahlungsmodalitäten, Verzug, Mahnkosten
    Vor Beendigung der Reise dürfen wir Zahlungen auf den Reisepreis von Ihnen nur fordern oder annehmen, wenn wir Ihnen einen Sicherungsschein im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB übergeben haben, es sei denn die Reise dauert nicht mehr als 24 Stunden, schließt keine Übernachtung ein und der Reisepreis beträgt maximal 75,00 €. Mit Erhalt des Sicherungsscheins sind sie zur Zahlung des Reisepreises nach folgender Maßgabe verpflichtet:

    a. Geht Ihnen der Sicherungsschein mehr als 38 Tage vor Reisebeginn zu, sind sie verpflichtet, eine Anzahlung von 20% des Reisepreises zu leisten. Diese Anzahlung wird 10 Tage nach Erhalt des Sicherungsscheins zur Zahlung fällig. Der restliche Reisepreis wird 28 Tage vor Reisebeginn zur Zahlung fällig. Abweichende Regelungen siehe Reiseauschreibung

    b. Geht Ihnen der Sicherungsschein weniger als 38 Tage aber mehr als 28 Tage vor Reisebeginn zu, sind sie verpflichtet, den gesamten Reisepreis bis 28 Tage vor Reisebeginn zu zahlen.

    c. Geht Ihnen der Sicherungsschein 28 Tage oder weniger vor Reisebeginn zu, wird der gesamte Reisepreis drei Kalendertage nach Erhalt des Sicherungsscheins spätestens jedoch einen Tag vor Reisebeginn zur Zahlung fällig.

    Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang bei uns maßgebend. Sollten Sie mit einer Zahlung in Verzug geraten, sind wir berechtigt, für jede Mahnung, die wir an Sie verschickt haben, pauschalierte Mahnkosten in Höhe von € 5,00 zu berechnen, sofern Sie nicht nachweisen, dass keine oder wesentlich geringere Mahnkosten entstanden sind.

    5. Prospektvorbehalt
    Der Umfang der vertraglichen Reiseleistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung beim jeweiligen Angebot, insbesondere aus der Darstellung in unseren Prospekten und Internetausschreibungen. Daneben wird ihr Umfang durch entsprechende Angaben in der Reisebestätigung und unseren Allgemeinen Informationen bestimmt. Wir behalten uns jedoch vor, unsere Leistungsbeschreibung beim jeweiligen Angebot vor Ihrer Buchung zu ändern.

    6. Leistungsänderungen nach Vertragsschluss
    Sollten nach Vertragsschluss unerhebliche Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrags notwendig werden, die den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen und von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt worden sind, können wir diese unerheblichen Änderungen und Abweichungen ohne weiteres vornehmen. Darunter fallen beispielsweise Änderungen der Fahrt- und Flugzeiten, soweit sie nicht mehr als 12 Stunden betragen, reine Umstellungen im Ablauf des Reiseprogramms oder ein Wechsel des Skigebiets wegen Schneemangels oder Lawinengefahr. Eventuelle Gewährleistungsansprüche Ihrerseits bleiben von dieser Änderungsbefugnis unberührt. Sollte eine erhebliche Änderung einer wesentlichen Reiseleistung notwendig werden, sind Sie gemäß § 651 a Abs. 5 BGB berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten. Diese Rechte müssen Sie unverzüglich nach Zugang unserer Erklärung über die Änderung der Reiseleistung uns gegenüber geltend machen.

    7. Preisänderungen nach Vertragsschluss
    Sollten sich nach Vertragsschluss die Beförderungskosten oder die Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, erhöhen oder eine Änderung der die Reise betreffenden Wechselkurse zu einer Kostenerhöhung führen, behalten wir uns vor, den im Reisevertrag vereinbarten Reisepreis angemessen nach folgender Maßgabe zu erhöhen.
    a. Sollte nach Vertragsschluss eine Erhöhung der Beförderungskosten eintreten, werden wir den Erhöhungsbetrag durch die Zahl der von den Reiseteilnehmern im vorgesehenen Beförderungsmittel gebuchten Sitzplätze dividieren und den so ermittelten Kostenanteil auf den Reisepreis jedes Mitreisenden aufschlagen, der einen Sitzplatz gebucht hat. Sollten Sie die Reise als Gruppe gebucht haben, erhöht sich der mit Ihnen im Reisevertrag vereinbarte Reisepreis um den Betrag, der dem Produkt der von Ihnen gebuchten Sitzanzahl und dem auf den gebuchten Einzelsitz entfallenden Kostenanteil entspricht.

    b. Sollte sich nach Vertragsschluss eine Kostenerhöhung wegen einer Anhebung der Abgaben für bestimmte Leistungen oder einer Änderung der die Reise betreffenden Wechselkurse ergeben, werden wir den Erhöhungsbetrag auf sämtliche Mitreisende nach Köpfen verteilen und den so ermittelten Kostenanteil auf den Reisepreis jedes Mitreisenden aufschlagen. Sollten Sie die Reise als Gruppe gebucht haben, erhöht sich der mit Ihnen im Reisevertrag vereinbarte Reisepreis um den Betrag, der dem Produkt der Zahl Ihrer Gruppenmitglieder und dem auf jeden Mitreisenden entfallenden Kostenanteil entspricht.

    Sollte eine nachträgliche Änderung des Reisepreises notwendig werden, werden wir Sie hierüber unverzüglich informieren. Eine Erhöhung des Reisepreises ist jedoch nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar waren. Außerdem muss Ihnen unsere Erhöhungserklärung spätestens bis zum 21. Tage vor dem geplanten Abreisetermin zugegangen sein.

    Sollten wir die Preise nachträglich um mehr als 5 % erhöhen, sind Sie gemäß § 651 a Abs. 5 BGB berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten. Diese Rechte müssen Sie unverzüglich nach Zugang unserer Erklärung über die Preiserhöhung uns gegenüber geltend machen.

    8. Rücktritt durch den Reisenden
    Vor Reisebeginn können Sie jederzeit von der Reise zurücktreten. Die Rücktrittserklärung bedarf der Schriftform und ist an unsere unter Ziffer 1 der Allgemeinen Reisebedingungen angegebenen Kontaktdaten zu übermitteln. Sollten Sie den Rücktritt erklären, sind wir berechtigt, eine angemessene Entschädigung zu verlangen. Diese Entschädigung können wir gem. § 651 i Abs. 3 BGB unter Berücksichtigung unserer gewöhnlich ersparten Aufwendungen und unseres durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen gewöhnlich möglich Erwerbs als Vomhundertsatz des Reisepreises fordern. Die konkrete Höhe der pauschalen Entschädigungsleistung können Sie den Buchungsbedingungen der einzelnen Angebote entnehmen. Soweit dort keine Angaben vorhanden sind, gelten folgende pauschale Entschädigungsleistungen:

    bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20 % des Reisepreises
    bis zum 22. Tag vor Reiseantritt 30 % des Reisepreises
    bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises
    bis zum 8. Tag vor Reiseantritt 70 % des Reisepreises
    bei Reiseantritt 90 % des Reisepreises

    Entscheidend für die Berechnung der pauschalen Entschädigungsleistung ist der Zugang Ihrer Rücktrittserklärung bei uns. Sie sind jedoch nicht verpflichtet, die pauschalierte Entschädigungen an uns zu leisten, wenn Sie nachweisen, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Uns bleibt nachgelassen, nachzuweisen, dass ein Entschädigungsanspruch entstanden ist, der die vorgenannten Pauschalen übersteigt.

    9. Reiserücktrittskostenversicherung
    Um die mit einem Rücktritt verbundenen Stornokosten zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Bitte beachten Sie, dass diese in den von uns genannten Reisepreisen nicht enthalten ist. Sie können diese jedoch direkt bei der Buchung oder auch noch später abschließen, soweit ein späterer Abschluss in der vom Versicherer angegebenen Frist liegt.

    10. Vertragsübertragung durch den Reisenden
    Als Reisender können Sie gemäß § 651 b Abs. 1 BGB verlangen, dass statt Ihrer ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Wir können der Person des Ersatzteilnehmers widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Unbeschadet der Möglichkeit dieses Verlangen bis zum Reisebeginn ausüben zu können, sind sie nach Treu und Glauben verpflichtet, die Ersetzung so rechtzeitig geltend zu machen, dass uns die Möglichkeit bleibt, den Ersatzteilnehmer und die Voraussetzung für das Bestehen unseres Widerspruchsrecht zu prüfen.

    Sollte der Ersatzteilnehmer in den Vertrag eintreten, haften Sie mit ihm gemeinsam als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch seinen Eintritt entstehenden Mehrkosten. Als Mehrkosten können wir insbesondere eine Entschädigung für unseren zusätzlichen Aufwand mit der Vertragübertragung verlangen. Wobei wir nach unserer Wahl den tatsächlich angefallenen Aufwand oder eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 20,00 geltend machen können. Sie sind jedoch nicht verpflichtet, die pauschale Bearbeitungsgebühr an uns zu zahlen, wenn Sie nachweisen, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.

    11. Umbuchung durch den Reisenden
    Eine Berechtigung zur Umbuchung besteht für Sie als Reisender von Gesetzes wegen nicht, denn diese stellt lediglich ein Angebot auf Änderung des Reisevertrages dar. Selbstverständlich sind wir stets bemüht, ihren Wünschen im Zusammenhang mit der Reisegestaltung nachzukommen und auch nachträgliche Änderungen des Reisevertrages möglich zu machen. Wir müssen uns jedoch vorbehalten eine Änderung des Reisevertrages von der Zahlung einen angemessenen Entgelts abhängig zu machen. Falls wir die von Ihnen gewünschte Umbuchung ohne gesondert vereinbartes Entgelt vornehmen können, sind wir berechtigt für den damit verbunden Aufwand eine pauschale Bearbeitungsgebühr von € 20,00 zu verlangen, wenn Sie nicht nachweisen, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.

    12. Teilleistungen nicht genutzt
    Sollten Sie unsere Reiseleistungen teilweise nicht in Anspruch nehmen, besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Dies gilt beispielsweise auch, wenn Sie Ihren Skipass aufgrund einer Verletzung oder der örtlichen Schneeverhältnisse nicht nutzen. Wir werden uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen, soweit es sich nicht um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder eine Erstattung auf Grund gesetzlicher oder behördlicher Bestimmungen unzulässig ist. Es gelten jedoch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Leistungsträger.

    13. Fristlose Kündigung durch den Reiseveranstalter
    Sollten Sie die Durchführung der Reise trotz einer vorausgegangenen Abmahnung nachhaltig stören oder in derart erheblichem Maß gegen den Reisevertrag verstoßen, dass eine Fortsetzung für uns unzumutbar erscheint, sind wir berechtigt, den Reisevertrag fristlos zu kündigen. Im Fall einer berechtigten fristlosen Kündigung bleiben Sie zur Zahlung des vollen Reisepreises verpflichtet, soweit wir durch Ihre Kündigung keine Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung der von Ihnen nicht mehr in Anspruch genommenen Leistung Vorteile erlangt haben.

    14. Kündigung wegen höherer Gewalt
    Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl Sie als Reisende/r als auch wir als Reisveranstalter den Vertrag gemäß § 651 j BGB kündigen.
    Wird der Vertrag wegen höherer Gewalt gekündigt, verlieren wir als Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Wir können jedoch für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine nach § 638 Abs. 3 BGB zu bemessende Entschädigung verlangen.
    Als Reiseveranstalter sind wir verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertrags notwendigen Maßnahmen zu treffen. Falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasste, werden wir Sie insbesondere zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von Ihnen und uns je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten Ihnen zur Last.

    15. Rücktritt durch den Reiseveranstalter wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl
    Sollte die von uns ausgeschriebene oder behördlich festgelegte Mindestreiseteilnehmerzahl bis 14 Tage vor Reiseantritt nicht erreicht werden, sind wir nach entsprechendem Hinweis in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten. Unsere Rücktrittserklärung muss Ihnen also spätestens bis zum 15 Tag vor Reisebeginn zugegangen sein. Den angezahlten Reisepreis erhalten Sie in diesem Fall unverzüglich zurück.

    16. Haftungsausschluss
    Unsere reisevertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körper, Leben, Gesundheit oder Ihr Recht in der sexuellen Selbstbestimmung betreffen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit wir Ihren Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt haben oder soweit wir für einen Ihnen entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
    Die Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit wir den Schaden durch Verletzung vertraglicher Kardinalpflichten verursacht haben. Kardinalpflichten sind beispielsweise Ihre Beförderung und Unterbringung sowie unsere Hinweis-, Aufklärungs- und Organisationspflichten.
    Wir haften nicht für Schäden, die auf Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Fremdleistungen zurückzuführen sind, wenn wir Ihnen diese Fremdleistungen lediglich vermittelt haben, es sei denn, in der Vermittlung liegt eine im Reisevertrag vereinbarte Kardinalpflicht.

    17. Durchsetzung Ihrer reiserechtlichen Ansprüche
    a. Abhilfeverlangen und Mitwirkungspflichten
    Wir sind gem. § 651 c verpflichtet, die Reise so zu erbringen, dass sie ihre zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen aufheben oder mindern. Sollte die Reise trotz unserer Bemühungen nicht von dieser Beschaffenheit sein, können Sie grundsätzlich Abhilfe innerhalb angemessener Frist verlangen. Wir können die Abhilfe jedoch verweigern, wenn sie nur mit einem unverhältnismäßigen Aufwand möglich ist.
    Unter allgemeinen Schadensminderungsgesichtspunkten sind Sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um bei evtl. auftretenden Reisestörungen etwaige Schäden zu vermeiden, gering zu halten und zur Behebung der Störung beizutragen. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Dies ist zum einen bei der evtl. vor Ort befindlichen Reiseleitung möglich. Sofern der Reisevertrag keine Reiseleitung vorsieht, sollten Sie sich an den Leistungsträger vor Ort wenden. Selbstverständlich können Sie sich auch direkt mit uns in Verbindung setzen. Unter der Rufnummer 00 49 62 01 / 18 59 51 sind wir Montag bis Freitag von 10 Uhr bis 19 Uhr und Samstag von 10 Uhr bis 16 Uhr für Sie erreichbar.
    Soweit Sie sich mit uns in Verbindung setzen, bitten wir darum, dass Sie die im Reisevoucher/Buchungsbestätigung genannte Reisenummer und das Reiseziel angeben.

    b. Minderung
    Für die Zeit, in der ein Mangel der Reise vorliegt, mindert sich der Reisepreis für die Dauer des Mangels. Die Minderung tritt jedoch nicht ein, soweit Sie die Mangelanzeige schuldhaft unterlassen haben.

    c. Kündigung wegen Mangels
    Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, können Sie den Reisevertrag kündigen, wenn wir nach Ablauf einer angemessenen Frist keine Abhilfe leisten konnten. Der Fristsetzung bedarf es nicht, wenn uns die Abhilfe von vorneherein unmöglich ist oder wir diese verweigert haben oder Sie ein besonderes Interesse an der Kündigung des Vertrages darlegen können. Das gleiche gilt, wenn Ihnen die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, für uns erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Wie bei der Kündigung wegen höherer Gewalt verlieren wir als Reiseveranstalter auch bei einer Kündigung wegen Mangels den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Wir können jedoch für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine nach § 638 Abs. 3 BGB zu bemessende Entschädigung verlangen.
    Auch in diesem Fall sind wir als Reiseveranstalter verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen zu treffen. Falls der Vertrag eine Rückbeförderung umfasst, werden wir Sie insbesondere zurückbefördern. Die Mehrkosten fallen bei einer mangelbedingten Kündigung uns zur Last.

    d. Schadensersatz
    Unbeschadet der Minderung oder der Kündigung können Sie Schadensersatz wegen Nichterfüllung von uns verlangen, es sei denn, dass wir den Mangel der Reise nicht zu vertreten haben.

    e. Ausschlussfrist, Verjährung
    Ansprüche wegen eines Reisemangels müssen Sie innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise uns gegenüber geltend machen. Sollten Sie diese Frist versäumen, können Sie die Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert waren.
    Ihre Ansprüche wegen Reisemängel verjähren innerhalb von einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

    18. Information über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens (Blacklist)
    Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet uns, Sie bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sowie sämtliche im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, sind wir verpflichtet, Ihnen die Fluggesellschaft zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird. Sobald uns die Fluggesellschaft, die den Flug durchführen wird, bekannt ist, werden wir Sie über deren Identität informieren. Gleiches gilt für den Fall, dass die ausführende Fluggesellschaft wechselt.
    Die sog. Blacklist ist unter anderem auf folgender Internetseite abrufbar: www.ec.europa.eu/transport/air-ban/list_de.htm

    19. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
    Wenn Sie Angehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaften sind, in dem die Reise angeboten wird, sind wir verpflichtet, Sie über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Sollten Sie einem anderen Staat angehören, können Sie sich bei dem für Sie zuständigen Konsulat Auskunft erteilen lassen. Unsere Informationspflicht ändert nichts daran, dass Sie dafür verantwortlich sind, sich die notwendigen Reisedokumente zu beschaffen und mitzuführen und evtl. erforderliche Impfungen sowie die Einhaltung von Zoll und die Visavorschriften zu beachten.

    20. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
    Sie sind nicht befugt, mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber der Sport65 sportswear&reisen oHG aufzurechnen. Zurückbehaltungsrechte können Sie nur geltend machen, soweit diese auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen.

    21. Anwendbares Recht
    Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Sollten Sie uns gegenüber einen Anspruch im Ausland gerichtlich geltend machen und sich unsere Haftung dem Grunde nach aus zwingendem ausländischem Recht ergeben, findet bezüglich des Haftungsumfangs und sonstiger Rechtsfolgen dennoch ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

    22. Hinweise zur Nutzung der Homepage
    Für die Nutzung der Homepage der Sport65 sportswear&reisen oHG und der darin bereitgestellten Informationen gelten die ins Impressum aufgenommenen Hinweise, die sie auf unserer Website einsehen können.

    23. Eintragungen im Gästebuch
    Eintragungen in unserem Gästetagebuch geben ausschließlich die Meinung des Verfassers wieder. Die Inhalte stimmen nicht unbedingt mit der Auffassung der Sport65 sportswear&reisen oHG überein.
    Sollten Sie eine Eintragung in unserem Gästebuch vornehmen oder dort Bilder einstellen oder uns Bilder zum Einstellen überlassen, übertragen Sie der Sport65 sportswear&reisen oHG eine zeitlich und örtlich unbeschränkte und ausschließliche Lizenz zur weiteren Verwendung Ihres Eintrags oder Ihrer Bilder für jegliche Zwecke online wie offline für den gesamten Zeitraum, in dem Sie Urheberrechtsinhaber sind. Die Sport65 sportswear&reisen oHG ist insbesondere berechtigt, den Text auch ohne Angabe des Verfassers oder des von Ihnen genutzten Synonyms zu verwenden und ihn zu kürzen. Gleiche gilt sinngemäß für Bilder. Die Sport65 sportswear&reisen oHG ist weiterhin berechtigt, Ihren Eintrag oder Ihre Bilder nicht oder nur für einen begrenzten Zeitraum auf ihrer Homepage anzuzeigen.

     

    Weinheim, Stand September 2009

     

    Unsere freerideschule.de Partner:

    logo_dyna_neu_blacklogo_diamirlogog3logo_carrera08logo_arvalogo_marker_duke